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Um Heilpraktiker/in werden zu dürfen, muss sich der/die Heilpraktikeranwärter/in umfassendes medizinisches Wissen angeeignet haben. Die „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde“ wird vom Gesundheitsamt nach einer eingehenden schriftlichen und praktischen Überprüfung durch den Amtsarzt erteilt. Es muss ein vertieftes Wissen über alle Organe des Körpers und die Symptome ihrer Erkrankungen nachgewiesen werden. Auch psychische Erkrankungen müssen richtig diagnostiziert und eingeschätzt werden können. Das Erkennen von Infektionskrankheiten gehört ebenso zur Basis des Heilpraktikerwissens wie die Kenntnis der Einschränkungen und Vorschriften, die ein/e Heilpraktiker/in aufgrund zahlreicher Gesetze zu beachten hat. Diese Prüfungen sind sehr umfassend und dementsprechend gibt es eine hohe Durchfallquote. Nur etwa 25% eines Jahrgangs bestehen die Prüfungen. Dadurch wird die hohe Qualität der medizinischen Ausbildung der Heilpraktiker/innen gewährleistet.

Übrigens unterliegen Heilpraktiker der Schweigepflicht.